BikenimHarz2 BikenimHarz Winterweg Wintersonne Winterbaum Winterherz

 

Öffnungszeiten:

Mo. 08.00 - 18.00 Uhr
Di. 08.00 - 18.00 Uhr
Mi. 08.00 - 18.00 Uhr
Do. 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 18.00 Uhr

 

Samstags geschlossen

 

  
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                         

 

Verordnung durch den Hals- Nasen- Ohren- Arzt  

Für Ihre ersten Hörsysteme vereinbaren Sie bitte einen Untersuchungstermin beim HNO- Arzt Ihres Vertrauens. Dieser wird Ihnen bei Bedarf eine Ohrenärztliche Verordnung ausstellen. Falls Sie schon Hörgeräte hatten und diese älter als 6 Jahre alt sind, benötigen Sie keine Verordnung. Allerdings ist es immer gut, einen Hals- Nasen- Ohren- Arzt aufzusuchen, damit dieser Ihre Ohren untersucht, regelmäßig den Hörverlust beobachtet und ggf. die Ohren von Cerumen befreit.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei uns für ein persönliches Gespräch! Wir nehmen uns Zeit für eine ausführliche Höranalyse und Beratung. Gemeinsam wählen wir aus, welche Hörsysteme für Sie in Frage kommen und beginnen mit der vergleichenden Anpassung.                                                           

Auch wenn Ihr Arzt schon einen Hörtest gemacht hat, benötigen wir für eine optimale Beratung und spätere Einstellung Ihrer Hörgeräte noch mehr akustische Kenndaten Ihres Gehörs, die wir mit einem Hör- und Sprachtest ermitteln. Im Laufe der individuellen Beratung bekommen Sie von uns diverse Hörgeräte vorgestellt, bei deren Auswahl wir die audiologischen Erfordernisse, Ihre motorischen Fähigkeiten, anatomische Gegebenheiten und natürlich Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigen. Je nach gewünschter Versorgungsart werden Abdrücke von Ihren Ohren genommen, um individuelle Otoplastiken für Ihre Ohren anfertigen zu lassen. Ab einem Hörverlust von 20% (bzw. 30 dB) kann gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch geltend gemacht werden. Sie haben das Recht auf eine Versorgung mit digitalen Hörsystemen ohne Eigenanteil. Wünschen Sie zusätzlichen Komfort (Telefon- /TV- Anbindungen per Funk oder Bluetooth, Fernbedienung) oder ein besonderes, nahezu unsichtbares Design, können Sie dieses mit einem Eigenanteil erwerben. Die für Sie ggf. anfallenden Kosten für zusätzliche Ausstattungen sind für Sie jederzeit transparent und werden genau aufgeschlüsselt. Auch - damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben- legen wir hierauf größten Wert.

Sie entscheiden dann, welche Geräte Sie gern zur Probe tragen möchten und nehmen diese dann jeweils mit nach Hause, um sie in Ihrer gewohnten Hörumgebung Probe zu tragen. Hörentwöhnte Menschen müssen sich oft erst an die wiederkehrenden Höreindrücke gewöhnen. Häufiges Tragen unterstützt und verkürzt die Eingewöhnungsphase erheblich. Während der folgenden Termine widmen wir uns der Feineinstellung und Optimierung. Wenn Sie zufrieden sind, und sich für eine Hörgerätetechnik entschieden haben, liefern wir Ihnen Ihr Gerät in Ihrer Wunschfarbe und Form endgültig aus.

Je nach dem, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, erfolgt eine abschließende Untersuchung bei Ihrem HNO- Arzt. Um die Abrechnung des Festbetrages mit Ihrer Krankenkasse kümmern wir uns. Wir erklären Ihnen, wie Sie ihr Hörsystem richtig pflegen und bedienen, damit Sie lange Freude an Ihren Geräten haben.

Für die kommenden sechs Versorgungsjahre genießen Sie unseren kostenlosen Nachstellservice. Sie besuchen uns regelmäßig zum Service- Check, erhalten passende Batterien und Pflegemittel in unserem Haus. Wir beraten Sie gern als kompetenter Ansprechpartner vor Ort bei aufkommenden Fragen.

Nehmen Sie unsere Einladung in die Welt des guten Hörens an!

Sie werden an Sicherheit gewinnen, neues Selbstvertrauen erleben und dadurch mehr Lebensfreude verspüren! Sie stehen wieder mitten im Leben und sichern sich langfristig Ihre Lebensqualität!